Neue Corona-Regelungen für den Sport

Neue Corona-Regelungen für den Sport

24. November 2021 – Das Servicezentrum Sport (SZS) der Stadt Hagen weist darauf hin, dass seit heute (24. November) neue, verschärfte Corona-Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen gelten, die auch den Sport betreffen.

 

Demnach ist die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum nur für nachweislich Geimpfte oder Genesene (2G) gestattet. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von dieser Beschränkung auf 2G ausgenommen. Schülerinnen und Schüler der genannten Altersgruppe gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.

 

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter bzw. Vereine. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate sollte die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen wird stichprobenartige Überwachungen von Sportveranstaltungen und des Trainingsbetriebs vornehmen.

 

Quelle: Stadt Hagen

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