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Stand: 15. Juni 2020
Dieses Konzept gibt die jeweils aktuellen Vorschriften und Handlungsanweisungen für den Sportbetrieb in den Abteilungen wieder. Sollte es strengere Auflagen durch die Kommune, das Land oder den Bund geben, die in diesem Konzept noch nicht eingearbeitet sind, so gelten diese Auflagen unverzüglich.
Der Liga- und Wettkampfbetrieb wird nach den Vorgaben der Fachverbände gestaltet und hier nicht explizit gelistet. Bitte nutzt die entsprechenden Informationsseite der Fachverbände für Informationen über den aktuellen Status.
gesunden Menschenverstand einschalten
- verhalte dich so, wie du es auch von anderen verantwortungsbewussten Teilnehmer*innen erwartest. Schütze deine Gesundheit und die von anderen!
Allgemeine Regeln die immer anzuwenden sind:
- Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sich krank fühlt oder Fieber hat darf auf keinen Fall am Sporttraining oder Wettkampf- und Ligabetrieb teilnehmen. Der/die Trainer*in kann im Verdachtsfall eine Person vom Training ausschließen.
- Abstand halten 1,5 m oder mehr. Einhaltung der Maskenpflicht gem. den aktuellen öffentlichen Vorgaben
- Bei Kontaktsportarten die Vorgaben des/der Trainer*in einhalten
- Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen oder Desinfektion)
- Niesetikette einhalten (in die Armbeuge niesen oder husten)
- Anwesenheitsliste für jedes offizielle Vereinsangebot führen. Wir müssen Rückverfolgung über Teilnehmerlisten mit Namen, Anschrift und Telefonnummer unter Wahrung der Datenschutzvorgaben sicherstellen. Trainer*innen führen die Teilnehmerlisten und geben sie in der Geschäftsstelle ab. Wir archivieren die Listen für max. 4 Wochen.
- Kopiervorlage Anwesenheitsliste
Umkleiden und Duschen:
- sind zurzeit gesperrt
- persönliche Kleidung ist in der eigenen Sporttasche zu deponieren und in einem jeweils persönlichen Bereich des Sportlers abzulegen.
Teilnehmerzahlen (ab 15. Juni 2020)
- Hallensport = max. 10 Personen = Trainer + 9 Teilnehmer*innen
- Outdoor = max. 30 Personen = Trainer + 29 Teilnehmer*innen
- andere Räume = max. 10 – oder weniger, wenn dies die Abstandsregeln (1,5 m) erforderlich machen.
- Die Sporthalle / Gymnastikhalle / Schwimmhalle darf nur durch die Trainingsteilnehmer/innen und der/dem Trainer/in betreten werden. Der Zutritt von Eltern, Gästen und Zuschauern etc. ist nicht gestattet.
Sportstätten
- in den städtischen Sportstätten gelten die o.g. Vorgaben. Sollte die Stadt Hagen durch Aushang in den Hallen oder durch Aufforderung durch berechtigtes Personal weitere Auflagen machen, sind diese zu befolgen.
- Gymnastikhalle: Verhalten gem. Aushang
- Vereinsheim: Verhalten gem. Aushang
- Beachplatz: gem. den o.g. Auflagen
- Lehrschwimmbecken: Angebot erst wieder nach den Sommerferien NRW 2020
- Westfalenbad – Sportbereich: Wasserball im Rahmen der SG Wasserball Hagen nach dem Hygienekonzept von SV Hagen 94
Geschäftsstelle
- die Geschäftsstelle öffnet wieder ab dem 1. Juli 2020
- es gilt Maskenpflicht
- Besucher dürfen sich nur im Eingangsbereich aufhalten.
- Es darf sich maximal eine Person im Eingangsbereich aufhalten.
Spaß am Sport erhalten!
- Wir wünschen dir auch unter diesen besonderen Bedingungen Spaß und Erholung bei und durch den Sport.
Vorhaller Turn- und Spielverein von 1879 e.V.
DER VORSTANDHygienekonzepte der Abteilungen
Basketball
Boule
- es gelten die o.g. Vorgaben. Besondere Auflage: es wird jeweils nur das eigene Schweinchen geworfen und nur die eigenen Kugeln angefasst.
